[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landgränze, plur. die -n, im gemeinen Leben, die Gränze eines Landes, die Landesgränze; ingleichen körperliche Zeichen, wodurch dieselbe angedeutet wird; die Landmark, und wenn es ein Stein ist, der Landstein S. auch Landgraben und Landwehr.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_254
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