[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landfracht, plur. die -en. 1) Eine Fracht, d. i. Last, welche vermittelst eines Fuhrwerkes zu Lande fortgeschaffet wird 2) Das für eine solche Fracht zu bezahlende Frachtgeld; zum Unterschiede von der Wasserfracht.
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