
Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den einzelnen Ländern einen sehr verschiedenen Umf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landeshoheit

ist die in der frühen Neuzeit durch Zusammenfassung von Herrschaftsrechten und Verdichtung der Landesherrschaft entstehende
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landeshoheit, plur. inus. der höhste Vorzug in einem Lande, und die damit verbundene Gewalt, der Inbegriff aller Regierungsrechte eines Regenten, Superioritas territorialis; zum Unterschiede von der Lehnshoheit.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_214

Landeshoheit, Bezeichnung für die Gesamtheit der Hoheitsrechte eines Landesherrn, die diesem im Heiligen Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert mit der ûberlassung von Regalien und der Gewährung von Privilegien erwuchsen. Die Anerkennung der Landeshoheit als die allen anderen Hoheitsrechten und Re...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reichs die Regierungsgewalt der Reichsstände (Landesherren) in ihren Landen. Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den einzelnen Ländern einen sehr verschiedenen Umfang hatten und auf verschiedene Weise, namentl...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Hl. Römischen Reich die Regierungsgewalt der Landesherren in ihren Territorien. Solche staatsbildenden Rechte waren Gerichtsbarkeit, vor allem Hoch- und Blutgerichtsbarkeit, Lehnrechte, Vogtei, grundherrliche Rechte und vom König erworbene Regalien auf der Grundlage eines Landbesitzes. Die Landesherren bauten durch eigene Gerichts- und Ve...
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https://www.wissen.de//lexikon/landeshoheit
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