
(Gerichtshöfe erster Instanz). Von den 18 Landesgerichten befindet sich (unter anderem) eines in jeder Landeshauptstadt (für Vorarlberg in Feldkirch); sie sind neben den Bezirksgerichten Gerichte erster Instanz; in Handelssachen werden sie als Handelsgericht tätig bzw. in Wien das eigens eingerichtete Handelsgericht; für Arbeits- und Sozialrech...
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Landesgerichte, in Deutschland Sammelbezeichnung für die Gerichte der Länder aller Gerichtsbarkeiten. Mit Ausnahme der Bundesgerichte sind alle Gerichte Landesgerichte. In Österreich Bezeichnung für Gerichtshöfe erster und auch zweiter Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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die Gerichte der Länder im Gegensatz zu den Gerichten des Bundes. – In Österreich die Bundesgerichtshöfe 1. Instanz in den Landeshauptstädten (Vorarlberg: in Feldkirch), sonst Kreisgerichte genannt.
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