
Landwirtschaftliche Krankenkassen: Unternehmer und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sind Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Landwirte. Die LKKen sind bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte). Die 20 l...
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