
Das Kurschwert (von mhd. kueren = erwählen, entwickelt aus ahd. kuri = Überlegung, Prüfung, Wahl) ist grundlegend als ein - meistens besonderes prunkvolles - Schwert zu verstehen, das einem Amtsträger bei der Amtseinführung in ein hohes geistliches oder auch weltliches Amt übergeben wird. Bei der Ausübung der gerichtlichen Vollmacht eines s...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurschwert
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