
Der Titel Kurprinz bezeichnete den Erbprinzen und präsumtiven Thronfolger eines weltlichen Kurfürstentums und kann analog zum Kronprinzen verstanden werden. Die Gemahlin eines Kurprinzen trug durch Heirat den Titel der Kurprinzessin. Auf Grund der erbrechtlichen Festlegungen, die in der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 getroffen worden w...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kurprinz

Kurprinz , ehemals Titel des Erbprinzen in einem Kurfürstentum. Vgl. Erbprinz.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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