
Die Extravaganten (lat. die außerhalb Umherschweifenden) sind ein Bestandteil des Corpus Iuris Canonici. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Extravagantes ein Fachterminus für Werke oder Schriften, die „umherirrten“, das heißt nicht in offiziellen Sammlungen enthalten waren. Ein Beispiel hierfür sind die kirchenrechtlichen Schrif...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Extravaganten

Extravagạnten , Kirchenrecht: Bestandteil des Corpus Iuris Canonici.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Extravaganten (lat.), ein Teil des Corpus juris canonici. Man unterscheidet die Extravagantes Joannis XXII. und die Extravagantes communes, beides ursprünglich Privatsammlungen, von denen erstere, von Zenzelinus de Cassanis kommentiert, aus 20 Dekretalen des Papstes Johann XXII., letztere, nach und nach entstanden und in ihrer heutigen Gestalt von...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

päpstliche Dekretalen, die im Dekret Gratians keinen Platz mehr fanden; auch Bezeichnung für die beiden letzten Sammlungen des Corpus Iuris Canonici ( Codex Iuris Canonici ).
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https://www.wissen.de//lexikon/extravaganten
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