
Die Wahlen in die Volksvertretungen der Monarchie (Reichsrat bis 1907, Landtage und Gemeinderäte bis 1918) erfolgten nach Wählerklassen (Kurien) und nach der Steuerleistung. Im Reichsrat bestanden 4 Kurien: 1) Großgrundbesitz, 2) Städte, Märkte und Industrieorte, 3) Handels- und Gewerbekammern, 4) Landgemeinden. In den 3 oberen Kurien wurden d...
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in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1861 – 1907 die gesetzliche Grundlage für die Wahlmänner, die die Landtagsmitglieder wählten. Die Wahlen wurden nach Wählerklassen, Kurien genannt, durchgeführt.
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