
Werden Kunstgegenstände im Privatvermögen gehalten, unterliegen Wertsteigerungen keiner Besteuerung. Da Kunstgegenstände Vermögensgegenstände sind, unterliegen sie aber der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wie hoch diese Steuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert des Kunstobjektes und dem ...
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