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Kulanz Logo #42000 Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen. Sie stellt in de...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

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Kulanz Logo #42090Erbrachte Gewährleistung bei einem mangelhaften Produkt, ohne daß hierzu eine rechtliche Verpflichtung bestanden hätte. So kann z. B. auch nach Ablauf einer Garantiezeit auf dem Kulanzwege noch ein Schaden an einem Produkt vom Hersteller behoben oder ersetzt werden.
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kulanz.htm

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Kulanz Logo #42047Das Entgegenkommen eines Verkäufers auch nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nennt man Kulanz. Die Ursache für die Gewährung der Kulanz liegt in den meisten Fällen in der angestrebten Kontenbindung oder Kundenzufriedenstellung. Dieser zusätzliche Service eines Unternehmers bewirkt bei seinem Konten einen Sicherheits- und Ver...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Kulanz Logo #42811Das Entgegenkommen eines Verkäufers auch nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nennt man Kulanz. Die Ursache für die Gewährung der Kulanz liegt in den meisten Fällen in der angestrebten Kontenbindung oder Kundenzufriedenstellung. Dieser zusätzliche Service eines Unternehmers bewirkt bei seinem Konten einen Sicherheits- und Ver...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Kulanz Logo #40050Erbrachte Gewährleistung bei einem mangelhaften Produkt, ohne daß hierzu eine rechtliche Verpflichtung bestanden hätte. So kann z. B. auch nach Ablauf einer Garantiezeit auf dem Kulanzwege noch ein Schaden an einem Produkt vom Hersteller behoben oder ersetzt werden.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kulanz.html

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Kulanz Logo #42091Entgegenkommende Behandlung eines Geschäftspartners aus kaufmännischen Erwägungen z.B. Regulierung von Schäden (z.B. volle Entschädigung auch bei Unterversicherung). Die Kulanzleistung stellt rechtlich keine Schenkung dar, sondern erfolgt nach der Grundlage des Versicherungsvertrages.
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.