[Achtung: Schreibweise von 1811] Krällen, verb. reg. act. mit den Krallen oder Klauen verwunden, besonders von den Katzen, wo es für kratzen gebraucht wird. Wer mit Katzen spielt wird gekrällt. Im Nieders. ist krallen figürlich, stehlen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2162