
Als Kronkardinal oder Nationalkardinal bezeichnet man jene Kardinäle, die ihre Ernennung dem Vorschlag eines Fürsten verdankten. Die Ernennung solcher Kronkardinäle war gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine fest etablierte Praxis. Sowohl die katholischen Fürsten der italienischen Staaten als auch große katholische Monarchien machten davon Gebr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kronkardinal

ist der seit dem Hochmittelalter auf Vorschlag eines weltlichen Herrschers vom Papst ernannte Kardinal.Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 5. A. 1972
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