
Kriegszustand (Kriegsstand, franz. État de guerre), der mit der Kriegserklärung eintretende Zustand eines Staats und seiner Angehörigen, und zwar pflegt man zwischen aktivem und passivem K. zu unterscheiden. Ersterer bezeichnet die Stellung der zur Truppenmacht des Staats Gehörigen, welche unmittelbar den feindlichen Angriffen ausgesetzt sind, ...
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im Völkerrecht die Zeit zwischen Kriegsbeginn und Kriegsende, wobei die Beendigung sowohl Einstellung der Feindseligkeiten als auch Abschluss eines Waffenstillstands oder Unterzeichnung eines Friedensvertrags bedeuten kann. Es ist auch möglich, dass der Kriegszustand beim Fehlen eines Friedensvertrags erst Jahre nach dem tatsächlichen Kriegsschl...
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