[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kreis-Matrikel, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, das Verzeichniß der Stände eines Reichskreises und derjenigen Summe, welche ein jeder zu den Bedürfnissen des Kreises im nöthigen Falle zu entrichten hat.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2397
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