
§ 18 KWG legt ausdr. die Pflicht der Banken fest, Kreditwürdigkeitsprüfung en anzustellen und damit gewisse Mindeststandards ohnehin banküblichen Verhalten s zu beachten. Danach muss sich eine Bank von Kreditnehmer n, an die Kredit e von insg. mehr als 750.000 Euro vergeben werden, die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen lassen. Dies hat...
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