
Eine Kreditinstitutsgruppe gem. § 30 BWG liegt vor, wenn ein übergeordnetes Institut mit Sitz im Inland bei einem oder mehreren Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten mit Sitz im Inland oder Ausland mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist,über di...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Eine Kreditinstitutsgruppe gem. § 30 BWG liegt vor, wenn ein übergeordnetes Institut mit Sitz im Inland bei einem oder mehreren Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten mit Sitz im Inland oder Ausland mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist,über di...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Eine Kreditinstitutsgruppe liegt vor, wenn ein übergeordnetes Institut (Kreditinstitut oder eine Finanz-Holdinggesellschaft) mit Sitz im Inland bei einem oder mehreren Kreditinstituten, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen oder Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (nachgeordnete Institute) mit Sitz im Inland oder Ausland 1. mehrheitlich mitte...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.