
Nach MaRisk muss eine Bank Prozesse für Kreditbearbeitung (-vergäbe und -Weiterbearbeitung), -bearbeitungskontrolle, Intensivbetreuung , Problemkreditbearbeitung und Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss ausserhalb des Bereichs Markt gelegen sein. Im Einzelnen verlangen die MaRisk , dass die Ban......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kreditgeschaeftsprozessanforderung
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