
Als Hausgut bezeichnet man im Gegensatz zum Reichsgut die Güter, Immobilien, Ländereien sowie die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte, die im Mittelalter einer Adelsfamilie eigen waren und die innerhalb dieser Familie vererbt wurden. Das Hausgut einer erloschenen Dynastie wurde, insbesondere seit Konrad II., als Reichsgut der ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgut

Hausgut. Allgemein Bezeichnung für den gesamten Besitz einer Familie (eines 'Hauses'), speziell für den erblichen Privatbesitz des Geschlechts, welches den König stellte. ûber sein Hausgut konnte der König und seine Familie nach allgemeinem Recht verfügen. Beim Aussterben eines Königshauses fiel das...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

ursprünglich der Besitz des Landadels ( Stammgut ), später des im Territorialstaat regierenden Fürstenhauses ( Hausmacht ); in jüngster Zeit in Familiengut verwandelt und reduziert.
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https://www.wissen.de//lexikon/hausgut
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