
Genossenschaftsbanken , die Genussrechte mit dividendenbezogener Verzinsung emittieren wollen, müssen nach KWG eine Regelung in ihr Statut aufnehmen, durch die der nachträgliche Eintritt eines Bilanzverlustes auf Grund eines vom Vorschlag des Vorstand es abweichenden Beschlusses der General- bzw. Vertreterversammlung über die Ergebnisverwendun.....
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