[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kostgänger, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Kostgängerinn, eine Person, welche bey einer andern die Kost, d. i den Unterhalt, gegen die Bezahlung genießet. Kostgänger haben oder halten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2080