Kostenvorschuss Bedeutung

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Kostenvorschuss

Kostenvorschuss Logo #42834Mit Kostenvorschuss wird eine Vorauszahlung auf voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen bezeichnet. Ein Kostenvorschuss wird immer vom Gericht verlangt, kann aber auch von dem/der Anwalt/Anwältin verlangt werden.
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