
Kostenübernahme (engl.: Reverse Charging) Besondere Betriebsmöglichkeit bei Datex-P; der Angerufene bezahlt die Verbindungskosten und nicht, wie normalerweise, der Rufende.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40006

Mit der Kostenübernahme bestätigt der Kostenträger dem Krankenhaus, die abzurechnenden Entgelte des Krankenhauses im Rahmen der Versicherungsbedingungen zu übernehmen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.