
Der Kopplungsvertrag (auch: Kopplungsgeschäft) ist ein Rechtsgeschäft, bei dem an einen Vertrag eine weitere Leistungsvereinbarung geschlossen wird, die nach außen hin keine Beziehung zum eigentlichen Vertragsgegenstand hat. Kopplungsverträge unterliegen der wettbewerbsrechtlichen Kontrolle (vgl. Art. 102 S. 2 lit. d AEUV, {§|5|uwg_2004|juris...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kopplungsvertrag
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