
Als Koppelungsvorschrift bezeichnet man im deutschen Verwaltungsrecht eine Rechtsnorm, die sowohl auf der Tatbestandsseite einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält als auch auf der Rechtsfolgenseite Ermessen einräumt. Ein signifikantes Beispiel dafür bietet {§|227|ao_1977|juris} Abgabenordnung: Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem St...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Koppelungsvorschrift
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