Koppelungsverbot Bedeutung

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Koppelungsverbot

Koppelungsverbot Logo #42072Verwaltungsverfahrensrechtliche Regelung, wonach bei öffentlich-rechtlichen Verträgen die Gegenleistung des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Leistung der Behörde stehen muss. Das Kopplungsverbot ist in § 56 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des B...
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