Kopiergeräteabgabe Bedeutung

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Kopiergeräteabgabe

Kopiergeräteabgabe Logo #42000 Die Kopiergeräteabgabe (offiziell: "Gesetzliche Urheberrechtsabgabe (Betreiberabgabe) für Fotokopiergeräte (gemäß § 54c Abs. 1 UrhG)" ist eine Abgabe für die Nutzung von Kopiergeräten in Deutschland. Diese Abgabe ist geregelt und überwacht von der Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München. Die Höhe der Abgabe wird von der Gesch.....
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