
Nach den Kriterien vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 muss ein Bewerberland für den Beitritt folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Politisch: Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. 2. Wirtschaftlich: funk...
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