
ab 2009 im § 272, GKV-WSG festgelegte Regelung zur Begrenzung von Geldabflüssen bei den Krankenkassen, welche aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds für die kassen-medizinische Versorgung in einem einzelnen Bundesland zur Verfügung stehen. Diese 'Abflusssumme' wird durch die K. zum Schutz der regionalen Krankenkassen auf maximal 10...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Kn-Kz.htm
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