
Immer wieder wird versucht, den Ganzheitsanspruch der Naturheilkunde dadurch einzulösen, daß man Menschen nach bestimmten Merkmalen bestimmten Kontitutionen zuordnet. Diese Versuche werden als Konstitutionslehre bezeichnet. Entweder sind diese Konstitutionslehren zu allgemein und deshalb ...
Gefunden auf
https://naturheilkundelexikon.de/Lexikon-76788.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.