
Kurzbezeichnung für Richtlinie des Rates über die Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf konsolidierter Basis. Soll durch Festlegung der Bankenbeaufsichtigung in der EU auf konsolidierter Basis Aufsichtsbehörden einer Mutterbank Möglichkeit zur fundierten Beurteilung der finanziellen Situation der Bank geben. Die Richtlinie betrifft den Fal......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konsolidierungsrichtlinie/konsolid
Keine exakte Übereinkunft gefunden.