Kommende Ergebnisse

Suchen

Kommende

Kommende Logo #42779(aus dem Lateinischen von commendare = anvertrauen) a) Bezeichnung für das einzelne Kloster oder eine Verwaltungseinheit (Komturei) innerhalb der Ritterorden. b) Benefizium, dessen Inhaber nur die Pfründeeinkünfte erhält, nicht aber das dazugehörige Kirchenamt verwaltet. Diese Form der Kommende entstand in der Karolingerzeit. Durch die ...
Gefunden auf https://cugelinge.de/html/glossar.html

Kommende

Kommende Logo #42000 Eine Kommende (Betonung auf der 2. Silbe; von lat.: commendare, „anvertrauen“, „empfehlen“) ist in ihrer ursprünglichen Bedeutung ein Begriff aus dem Kirchenrecht, unter dem die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens auf eine dritte Person unter Befreiung von den Amtspflichten verstanden wurde; in späterer Zeit...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kommende

Kommende

Kommende Logo #42134Kommẹnde die, Ritterorden: Komturei (Komtur).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kommende

Kommende Logo #42134Kommẹnde die, kirchliche Rechtsgeschichte: kirchliche Pfründe, deren Inhaber die Einkünfte bezieht, aber von den Amtspflichten befreit ist.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kommende

Kommende Logo #42173Kommende (mlat. commenda = Lehnsherrschaft, v. lat. commendare = anvertrauen). 1.) Die ûbertragung eines Einkommens aus einem kirchlichen Amt (Pfründe) an Kleriker oder Laien ohne Amtsverpflichtung. So wurden z.B. schon im FMA. Laien als Äbte eingesetzt, kamen in den Genuss der Pfründe, ohne das ent...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Kommende

Kommende Logo #42295Kommende (mittellat. commenda, v. lat. commendare, "anvertrauen"; franz. Commanderie, Komturei), der Bezug und Genuß der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne den wirklichen Besitz des letztern. Es gibt zweierlei Arten der Kommenden, von denen die erste darin ihren Ursprung hat, daß erledigte Kirchenämter bis zu ihrer Wiederbesetzung bere...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Kommende

Kommende Logo #42832(kirchenrechtlich) Die treuhänderische Überlassung kirchlicher → Pfründen an einen Dritten bzw. die überlassenen Ländereien selbst.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.