
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaftt (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Ges...
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https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/kommanditgesellschaf.htm
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