Ergeben sich bei Identität, Verwechslungsgefahr oder Ausnutzung bzw. Beeinträchtigung bekannter (und ab 90% Bekanntheitsgrad als berühmt bezeichneter) Marken (z.B. bei Rufausbeutung, Rufschädigung oder Verwässerungsgefahr) innerhalb des Markenrechtsschutzes. Gefunden auf https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/