
Kollektivgüter, öffentliche Güter.
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Kollektivgüter (auch öffentliche Güter) zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie Gebrauchsgüter sind, die unterschiedlich großen und zusammengesetzten Gruppen von Individuen von Nutzen sind. Bei puren Kollektivgütern muss wegen des Fehlens privatrechtlich...
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Als Kollektivgüter werden jene Dienstleistungen bezeichnet, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Beispiele hierfür sind Polizei, Feuerwehr und Straßen.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/kollektivgueter.php
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