Kollegialrecht Bedeutung

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Kollegialrecht

Kollegialrecht Logo #42295Kollegialrecht , das von manchen Kirchenrechtslehrern für die protestantische Kirche in Anspruch genommene Recht, sich selbst zu konstituieren, welches sie dann ihrerseits dem Landesherrn übertragen haben soll. Vgl. Kollegialsystem.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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