Kollegialrecht , das von manchen Kirchenrechtslehrern für die protestantische Kirche in Anspruch genommene Recht, sich selbst zu konstituieren, welches sie dann ihrerseits dem Landesherrn übertragen haben soll. Vgl. Kollegialsystem. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html