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Kollegialgericht

Kollegialgericht Logo #42000 Als Kollegialgericht werden Spruchkörper eines Gerichtes bezeichnet, das nicht mit dem Einzelrichter, sondern mit einem vorsitzenden Richter und mindestens zwei beisitzenden Richtern besetzt ist. Die Kollegialgerichte sind regelmäßig die Kammern und Senate sowie je nach Gerichtszweig die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte sowie die Gerichte de...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialgericht

Kollegialgericht

Kollegialgericht Logo #42015ist ein aus mehreren Mitgliedern bestehendes, durch Abstimmung entscheidendes Gericht. Ohne besondere Form kollegial verfahren bereits (die germanische Volksversammlung und) die mittelalterlichen Rachinburgen oder Schöffen. Demgegenüber tritt der Einzelrichter mit dem Aufkommen des gelehrten Rechtes zuerst im kirchlichen Gericht, danach in den un...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kollegialgericht

Kollegialgericht Logo #42134Kollegialgericht, Kollegialprinzip.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kollegialgericht

Kollegialgericht Logo #42834Von einem Kollegialgericht spricht man bei einem Gericht, das seine Entscheidungen in einem aus mehreren Richtern bestehenden Kollegium fällt.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kollegialgericht.php

Kollegialgericht

Kollegialgericht Logo #42871ein meist mit ungerader Zahl gleich stimmberechtigter Richter besetztes Gericht; es entscheidet durch einfache oder qualifizierte Mehrheit nach Beratung. Ein vorsitzender Richter hat die Verhandlungsleitung. Kollegialgerichte sind z. B. Schöffengericht, Kammern am Landgericht, Senate der Oberlandes- und obersten Bundesgerichte.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kollegialgericht
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