
Die Kollatur ist das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen sowie eine Pfründe oder ein Stipendium zu vergeben. Die Besetzung geistlicher Stellen steht in katholischen Gebieten in der Regel den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach kanonischem Recht bei den geringeren Benefizien den Bischöfen, bei den Bistümern den Domkapiteln unter päpstlich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kollatur

das Recht, ein geistliches Amt zu besetzen.
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