
Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Einkünfte Steuern. Diese Steuer wird mit Körperschaftsteuer bezeichnet und ist das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Einkünfte Steuern. Diese Steuer wird mit Körperschaftsteuer bezeichnet und ist das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.
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