[Achtung: Schreibweise von 1811] Kläglich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Einer Klage ähnlich, gemäß, in derselben gegründet. Ein kläglicher Ton. Eine klägliche Stimme. Ein klägliches Geschrey. Sehr kläglich um etwas thun Kläglich weinen. 2) Werth beklaget zu werden, anders zum Klagen bewegend. Ein kläglicher Zustand....
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(Text von 1910) Erbärmlich
1). Kläglich
2). Jämmerlich
3). Erbärmlich ist, was Erbarmen hervorruft, z. B. ein
erbärmliches Geschrei;
kläglich, wobei unser Mitgefühl sich durch Klagen,
jämmerlich, wobei es sich durch Jammern kund gibt. Diese sich steigernden Gefühle kann aber ent...
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