
Kardinaldekan (eigtl. Dekan des Heiligen Kollegiums, lat. Decanus Sacri Collegii) ist die Bezeichnung für den Vorsitzenden des Kardinalskollegiums. == Stellung im Kardinalskollegium == Der Kardinaldekan ist ranghöchster Kardinalbischof und damit ranghöchster Kardinal überhaupt, hat aber weder Leitungs- noch Jurisdiktionsbefugnis über die ande...
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Das Amt des Kardinaldekans geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Er wird aus der Reihe der Kardinalbischöfe gewählt und durch den Papst bestätigt. Der Kardinaldekan präsentiert und repräsentiert das Kardinalskollegium. Er muss seinen Wohnsitz in der Stadt Rom nehmen. Wenn der Papst stirbt, wird der ...
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Das Amt des Kardinaldekans geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Er ist `Erster unter Gleichen†œ (`primus inter pares†œ) und ohne irgendeine Jurisdiktionsgewalt. Er wird aus der Reihe der Kardinalbischöfe gewählt. Die Bestätigung des Gewählten erfolgt durch den Papst. Er präsentiert und ...
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Der Kardinaldekan ist die Bezeichnung für den Vorsitzenden des Kardinalskollegiums und gilt damit als ranghöchster Kardinal. Dabei führt er den Vorsitz als primus inter pares (erster unter gleichen). Dem Kardinalsdekan obliegen während einer Sedisvakanz wichtige Aufgaben wie die Leitung der Papstwahl etc.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/k/kardinaldekan.html
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