
Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten Text. Das Kleinzitat steht im Gegensatz zum Großzitat, dem umfangreichen Zitieren aus einem fremden Werk. Eine spezielle Form des Kleinzitats stellt das Musikzitat dar. Das Zitatrecht basiert auf dem Grundgedanken, dass bei kulturellen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinzitat

Von einem Kleinzitat spricht man, wenn in einem selbständigen Stellen aus einem anderen Werk wiedergegeben werden. Das Kleinzitat ist gemäß § 51 Nr. 2 UrhG zulässig, wenn 1. ein Zitatzweck gegeben ist und 2. der Umfang des Zitats dem Zweck entspricht. Dabei kommt als Zweck grundsätzlich der Beleg von Meinungen oder die Erläuterung von Darges...
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https://www.lexexakt.de/glossar/kleinzitat.php
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