Kleingliedstaat Bedeutung

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Kleingliedstaat

Kleingliedstaat Logo #42000 Als Kleingliedstaaten werden sehr kleine gliedstaatliche Einheiten bezeichnet. Kleingliedstaaten sind bundesstaatliche Gliedstaaten, die sich durch eine sehr geringe (absolute) Bevölkerungszahl auszeichnen und deshalb durch besondere Probleme (beispielsweise Defizite in Gesetzgebung und Vollzug aufgrund fehlender Ressourcen), aber auch durch Hand...
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