
Auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gilt ein Wasserfahrzeug als Kleinfahrzeug, wenn dessen Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Länge von weniger als 20 m aufweist. Nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gibt es allerdings auch Fahrzeuge, die zwar kürzer als 20 m sein können, rechtlich aufgrund ihrer Art aber keine Kleinfahrze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinfahrzeug
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