Klagbar Bedeutung

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Klagbar

Klagbar Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Klagbar, adj. et adv. 1) So beschaffen, daß darüber gerichtlich geklaget werden kann, in welchem Verstande es doch nur selten gebraucht wird. Die Sache ist noch nicht klagbar. 2) Wirklich vor Gericht klagend, in der gerichtlichen Schreibart, und als ein Nebenwort Klagbar werden, vor Gericht...
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