
Kirchherr bezeichnet ein Kirchenamt, siehe Kirchenpatronat den Familiennamen von ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchherr
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchherr, des -es, plur. die -en, im Oberdeutschen, 1) der Kirchen-Patron, welcher den Kirchensatz hat. 2) An andern Orten, der Pfarrer oder Pfarrherr, im Gegensatze des Vicarii. Im gemeinen Leben nur Kircher, und in der Schweiz Kilcher, wie Pfarrer für Pfarrherr.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1084
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