
Kirchenvermögen (Kirchengut), der Inbegriff der im Eigentum der Kirche stehenden Sachen und der ihr zukommenden sonstigen Vermögensrechte. Während nämlich das römische Recht die der Gottheit geweihten Sachen (res sacrae) als dem göttlichen Recht angehörig (res divini juris) und eben darum als dem bürgerlichen Rechtsverkehr entzogen (res ext...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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