Kirchenrath Bedeutung

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Kirchenrath

Kirchenrath Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kirchenrath, des -es, plur. die -räthe. 1) Ein Rath, d. i. Raths-Collegium, in kirchlichen und gottesdienstlichen Sachen, welches am häufigsten ein Consistorium, an manchen Orten auch das Kirchengericht, Kirchenamt, das geistliche Gericht u.s.f. genannt wird. Der Oberkirchenrath, das Ob...
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