
Kirchenlasten , der Kostenaufwand, welcher durch die Unterhaltung der Kirchen und der Kirchendiener in sachlicher und persönlicher Hinsicht erwächst. Insoweit das Kirchenvermögen (s. d.) zur Bestreitung der K. nicht ausreicht, werden diese Kosten durch Kirchensteuern und sonstige kirchliche Abgaben gedeckt. Der früher übliche Kirchenzehnte ist...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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