[Achtung: Schreibweise von 1811] Kernhaft, -er, -este, adj. et adv. 1) So fern Kern die besten, kräftigsten Theile eines Dinges bezeichnet, diese Theile enthaltend. Ein kernhafter Auszug aus einem Buche. 2) Kernhaftes Fleisch, derbes, festes und zugleich kräftiges, nahrhaftes Fleisch S. Kernig und Körnig.
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